- E5 Benzin bleibt, E10 kommt dazu -
Seit Anfang 2011 neu an den Tankstellen: Ottokraftstoffe mit der Zusatzbezeichnung „E10“. "E" steht für Ethanol, die Zahl "10" für max. 10 Vol.%. Im Gegensatz zu den bisherigen Ottokraftstoffen (E5) ist E10 jedoch nicht für alle Fahrzeuge geeignet!
Hier ist eine Liste über die Verträglichkeit einiger Fahrzeuge!
Fragen und Antworten
Seit wann wird E10 an den Tankstellen angeboten?
Die Einführung von E10 erfolgt seit Anfang 2011 schrittweise an den deutschen Tankstellen. |
| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 22. Mai 2011 um 10:23 Uhr |
Wird neben E10 der bisherige Kraftstoff (E5) weiterhin angeboten? Wie lange noch?
In Deutschland sind die Kraftstoffanbieter per Verordnung verpflichtet, an allen Tankstellen Super E5 weiterhin anzubieten und zwar zeitlich unbefristet. Ausnahmeregelungen sind nur für sehr kleine Tankstellen vorgesehen. Diese Pflicht könnte nur durch eine Änderung der Verordnung zurückgenommen werden, was aber nicht geplant ist. Damit geht Deutschland über die EU-Vorgaben hinaus: Die EU verlangt nur ein verpflichtendes Anbieten bis 2013. Quelle: Bundesumweltminister Röttgen in der ADAC Motorwelt 12/2010 |
| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 22. Mai 2011 um 10:39 Uhr |
Wie wird E10 an den Zapfsäulen gekennzeichnet?
Laut Verordnung sind E10-Zapfpistolen - siehe Abbildung rechts - mit einem runden Aufkleber "Super E10 schwefelfrei" (bzw. "Super Plus E10 schwefelfrei") zu kennzeichnen Zusätzlich müssen an den Zapfsäulen folgende Hinweise deutlich angebracht werden: "Enthält bis zu 10 % Bioethanol" und "Verträgt Ihr Fahrzeug E10? Herstellerinformation einholen! Im Zweifel Super oder Super Plus tanken!" Die Zapfsäulen mit E5-Kraftstoffen werden wie bisher mit "Super schwefelfrei" bzw. "Super Plus schwefelfrei" gekennzeichnet (siehe Abbildung links).
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| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 22. Mai 2011 um 10:54 Uhr | ||||||||
Wann wird E10 in anderen EU-Ländern eingeführt?
Bis Ende 2010 waren die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, den max. zulässigen Ethanol-Anteil im Ottokraftstoff von derzeit 5 Vol. % (E5) auf 10 Vol. % (E10) anheben. Die Neuregelung basiert auf der Richtlinie 2009/30/EG vom 23. April 2009 zur Änderung der EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie 98/70/EG. Es besteht jedoch kein Zwang, dass E10 angeboten werden muss. Bis dato haben nur Frankreich (SP95-E10), Finnland und Schweden (95E10) E10 eingeführt. Prognosen zu anderen Ländern liegen derzeit nicht vor. Der ADAC wird rechtzeitig informieren. |
| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 22. Mai 2011 um 11:00 Uhr |
Sofern Fahrzeug für E10 freigegeben ist: Nutzung von E10 im Ausland?
Bis dato haben nur Frankreich (SP95-E10), Finnland und Schweden (95E10) E10 eingeführt. Prognosen zu anderen Ländern liegen derzeit nicht vor. Der ADAC wird rechtzeitig informieren. |
| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 22. Mai 2011 um 11:05 Uhr |
Sind auch Zweiräder betroffen?
Auch Besitzer von Zweirädern (Motorräder, Roller, usw.) müssen sich informieren, ob ihr Modell für E10 geeignet ist. Die Freigaben einiger Hersteller sind auf dieser ADAC-Seite unter"Verträglichkeit" aufgelistet. Zu vielen Marken liegen bislang aber noch keine Informationen vor, sie werden aber sukzessive ergänzt. Der ADAC rät in diesem Fall davon ab, E10 zu verwenden. |
| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 22. Mai 2011 um 11:06 Uhr |
Steigt durch E10 der Kraftstoffverbrauch?
Der Kraftstoffverbrauch wird kraftstoffseitig von zwei Faktoren beeinflusst. Zum einen beträgt der Energiegehalt von Ethanol nur etwa zwei Drittel des Energiegehalts von Ottokraftstoff, zum anderen hat Ethanol bessere Verbrennungseigenschaften und erhöht die Oktanzahl. Aufgrund der verschiedenen Motor- und Regelungstechniken sind einheitliche Angaben über den Kraftstoffverbrauch bei der Zumischung von Ethanol daher nicht möglich. Als Richtwert kann man von ca. 3 % ausgehen im Vergleich zu Ottokraftstoff ohne Ethanolbeimischung. Da jedoch auch der derzeitige Ottokraftstoff bereits bis zu 5 Vol.-% Ethanol enthält, liegt der zusätzlich Mehrverbrauch bei ca. 1,5 %. Auch Kraftstoffverbrauchsmessungen auf dem ADAC-Abgasprüfstand bestätigen diesen „theoretischen“ Wert. So ergaben Vergleichsmessungen mit E10- und E5-Kraftstoffen (E10: 9,1 Vol.% Ethanol, E5: 4,9 Vo.% Ethanol) im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) einen Kraftstoffmehrverbrauch von 1,5 % (4,85 l/100km zu 4,78 l/100 km) bei der Verwendung von E10. Als Testfahrzeug diente ein Opel Agila 1,2 l (69 kW, Euro 5). Die CO2-Emissionen wurden dagegen um 0,9 % (110,59 g/km zu 111,65 g/km) reduziert. Zusätzlich zu dieser Reduktion ist zu berücksichtigen, dass das bei der Verbrennung von Ethanol frei werdende CO2 vorher von den Pflanzen aus der Atmosphäre entzogen wurden. Der CO2-Einsparungseffekt ist also größer als am Auspuff gemessen. Abweichungen im Alltagsbetrieb nach oben und unten sind möglich, denn die größten Verbrauchsunterschiede sind nach ADAC Erfahrung auf unterschiedliche Fahrweise und auf äußere Einflüsse (Verkehrsfluss, Witterung, Streckenführung und Topographie, Außentemperatur usw.) zurück zu führen. |
| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 22. Mai 2011 um 11:07 Uhr |
Kann ich E10 und E5-Kraftstoff auch abwechselnd tanken?
Fahrzeuge, die E10-tauglich sind, können abwechselnd oder auch als Mischung von E10- mit E5-Kraftstoff betankt werden. |
| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 22. Mai 2011 um 11:07 Uhr |
Was tun nach Fehlbetankung von nicht E10-tauglichen Fahrzeugen mit E10?
Bereits eine einzige irrtümliche Tankfüllung mit E10 kann bei nicht dafür freigegebenen Fahrzeugen zu ernsten, nachhaltigen Schäden führen. Wichtig ist, dass das Fahrzeug auf jeden Fall nicht gestartet wird, damit der Kraftstoff nicht in das gesamte System kommt. Bleibt der Motor aus, muss üblicherweise nur der Tank leer gepumpt werden und geeigneter Kraftstoff aufgefüllt werden. Genaue und verbindliche Informationen hierzu können jedoch nur vom Fahrzeughersteller kommen. Wir empfehlen daher, sich umgehend an eine Vertragswerkstatt oder den Kundendienst des Fahrzeugherstellers zu wenden. |
| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 22. Mai 2011 um 11:08 Uhr |
Gesetzt
E10: Gesetzliche Rahmenbedingungen - Umsetzung der EU-Richtlinie
Bis Ende 2010 waren die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, denmax. zulässigen Ethanol-Anteil im Otto-kraftstoff von derzeit 5 Vol. % (E5) auf 10 Vol. % (E10) anheben. Die Neuregelung basiert auf der Richtli-nie 2009/30/EG vom 23. April 2009 zur Änderung der EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie 98/70/EG. In Deutsch-land erfolgte die Umsetzung im Rahmen des 9. Gesetzes zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetztes und der Verordnung zur Einführung von E10-Kraftstoff sowie zur Rechtsbereinigung im Bereich Beschaffenheit und Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV). Es besteht jedoch kein Zwang, dass E10 angeboten werden muss. Zwar muss die Branche nachweisen, einen Anteil von 6,25 % am Kraftstoffabsatz aus nachwachsenden Rohstoffen zu gewinnen. Dafür gibt es aber verschiedene Wege, zum Beispiel könnte sie auch den Absatz von Biodiesel – vor allem im Nutzfahrzeugbereich – steigern. Im Übrigen galt die Quote von 6,25 % auch schon 2010 und nicht erst seit der Einführung von E10, d.h. auch bisher hat die Mineralölwirtschaft schon Mittel und Wege finden müssen, die Quote zu erfüllen, oder entsprechende Ausgleichszahlungen leisten müssen. E10 ist und bleibt ein freiwilliges Angebot der Mineralölindustrie. |
| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 22. Mai 2011 um 12:03 Uhr |
Trotz E10: E5-Sprit bleibt im Angebot
In Deutschland sind die Kraftstoffanbieter per Verordnung verpflichtet, an allen Tankstellen Super E5 weiterhin anzubieten und zwar zeitlich unbefristet. Ausnahmeregelungen sind nur für sehr kleine Tankstellen vorgesehen. Diese Pflicht könnte nur durch eine Änderung der Verordnung zurückgenommen werden, was aber nicht geplant ist. Damit geht Deutschland über die EU-Vorgaben hinaus: Die EU verlangt nur ein verpflichtendes Anbieten bis 2013. |
| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 22. Mai 2011 um 12:04 Uhr |
Kennzeichnung von E10-Zapfsäulen
Um Fehlbetankungen von E10-unverträglichen Fahrzeugen zu vermeiden, ist eine eindeutige und auffällige Kennzeichnung von E10 sowohl unmittelbar an der Zapfsäule als auch an der Ausschilderung der Preise notwendig. Laut Verordnung sind E10-Zapfpistolen mit einem runden Aufkleber „Super E10 schwefelfrei“ bzw. „Super Plus E10 schwefelfrei“ zu kennzeichnen (Abbildung für Super: rechts). Zusätzlich müssen an den Zapfsäulen folgende Hinweise deutlich angebracht werden: „Enthält bis zu 10 % Bioethanol“ und „Verträgt Ihr Fahrzeug E10? Herstellerinformation einholen! Im Zweifel Super oder Super Plus tanken!“ Die Zapfsäulen mit E5-Kraftstoffen werden wie bisher mit „Super schwefelfrei“ bzw. „Super Plus schwefelfrei“ gekennzeichnet. |
| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 22. Mai 2011 um 12:04 Uhr |
Umwelt
Umweltaspekte
Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, Bioethanol zu produzieren. Das JRC, Forschungszentrum der EU, untersuchte 2006 in der Concawe-Studie die Kohlendioxid- und Energiebilanz verschiedener Produktionspfade „Well-to-Wheel“, also incl. Vorketten. Danach werden, je nach Herstellungsverfahren, mit Bioethanol zwischen 70 % weniger und 15 % mehr CO2 emittiert im Vergleich zu fossilem Benzin. Die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung schreibt vor, dass die genutzte Biokomponente zu mindestens 35% weniger CO2-Ausstoß führen muss gegenüber fossilem Benzin (50 % im Jahr 2017 und 60 % ab 2018). Die JRC-Studie zeigt auch, dass Bioethanol auch hinsichtlich der fossilen Energiebilanz Vorteile aufweist. Neben Regelungen zur Treibhausgasminderung macht die Nachhaltigkeitsverordnung auch Vorgaben zum Schutz natürlicher Lebensräume und zur nachhaltigen landwirtschaftliche Bewirtschaftung. Sie schützt z.B. Flächen mit einem hohen Wert für die biologische Vielfalt (z.B. Regenwald), Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand und Torfmoore. Der ADAC erwartet die Einhaltung der deutschen und europäischen Nachhaltigkeitsverordnungen durch die Biokraftstoffproduzenten sowie, falls sich Bedarf für Nachbesserungen herausstellt, die wirksame Ausgestaltung der Regelungen. Pauschale und unspezifische Kritik an Biokraftstoffen und Bioethanolproduktion ist nicht stichhaltig, stattdessen sollten die Umweltverbände konkrete Verbesserungen der Nachhaltigkeitsregelungen vorschlagen. Im Gegensatz zur Biokraftstoff-Herstellung bestehen zur Produktion von Grundstoffen für Nahrungsmittel, Futtermittel und Kosmetika keine Vorgaben zur Nachhaltigkeit, obwohl rund 95% der Flächen zum Anbau für Exportgüter (auch in sensiblen Regionen wie Brasilien) für diese Erzeugnisse genutzt werden. |
| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 22. Mai 2011 um 12:06 Uhr |
Tank-Statt-Teller-Diskussion!
Beim Komplex Nahrungsmittelversorgung, Hunger in der Welt, Lebensmittelpreise spielen viele Faktoren eine Rolle, z.B. weltweit zunehmender Fleischkonsum, Beeinträchtigung der Nahrungsmittelvorsorgung durch Krieg und Bürgerkrieg etc. Auch wenn derzeit nur ein geringer Teil der Ackerflächen für Biokraftstoffe genutzt wird, ist die Bewertung der Flächenkonkurrenz zwischen Anbau für Lebensmittel, Futtermittel, Rohstoffe für Kosmetika und für Energiepflanzen ein entscheidendes Kriterium. Biokraftstoffe dürfen keinen Engpass bei der Nahrungsmittelproduktion auslösen. In Europa waren bis 2007 rund 3.8 Mio. Ackerflächen zwangsweise „stillgelegt“, um die Nahrungsmittel-Überproduktion zu verringern. Nach Auskunft des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft reicht ein kleiner Teil der rund 12 Mio. Hektar Ackerfläche in Deutschland, rund 0.5 bis 0.7 Mio. Hektar, um den Ethanolbedarf Deutschlands für E10 zu decken. Zudem sind laut Angaben der UN-Ernährungsorganisation FAO weltweit noch einige Milliarden Hektar Fläche verfügbar, die ohne Nutzungskonkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion für Biokraftstoffe genutzt werden können. |
| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 22. Mai 2011 um 12:08 Uhr |
Technik
Bei von den Fahrzeugherstellern freigegebenen Fahrzeugen sind keine Schäden durch Verwendung von E10 zu erwarten. Sollten trotz Freigabe dennoch Schäden auftreten, so ist nach Ansicht des ADAC der Fahrzeughersteller für diese haftbar, wenn der Schaden auf die Betankung mit E10 zurückzuführen ist. Weil naturgemäß in solchen Fällen der Zusammenhang schwer zu beweisen ist, wird der ADAC die Schadenfälle, für die E10 verantwortlich sein könnte (z.B. Korrosion an Aluminiumteilen), zentral erfassen und genauestens analysieren. Sollten bei einzelnen Modellen gehäuft Schäden auffallen und der Hersteller sich weigern, die Reparaturkosten zu übernehmen, wird der ADAC aktiv seine Mitglieder unterstützen und gegebenenfalls auch Musterprozesse führenBesteht die Gefahr von Motorschäden auch bei freigegebenen Fahrzeugen?
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 22. Mai 2011 um 12:08 Uhr
Tankzapfsäule




